Kompressoren sind in vielen Unternehmen ein zentraler Bestandteil der Produktion. Ein Ausfall kann Maschinen stillsetzen, Prozesse unterbrechen und hohe Folgekosten verursachen. Gleichzeitig entstehen beim Betrieb Gefährdungen durch Druck, elektrische Energie, heiße Oberflächen, bewegliche Bauteile, Lärm sowie durch eingesetzte Öle und Betriebsstoffe.
Deshalb ist die Wartung eines Kompressors nicht nur eine Frage der Betriebssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Betreiber müssen auch verschiedene gesetzliche Vorgaben, technische Regeln und Herstellerangaben berücksichtigen.
Doch welche Vorschriften gelten konkret? Wie häufig muss ein Kompressor gewartet werden? Und worin unterscheidet sich eine Wartung von einer vorgeschriebenen Prüfung?
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Prüfung vorbereiten lassenGibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Wartungsfrist für Kompressoren?
Eine allgemeine gesetzliche Vorgabe wie oft ein Kompressor gewartet werden muss, gibt es nicht.
Die erforderlichen Wartungsintervalle ergeben sich vielmehr aus mehreren Faktoren:
- den Vorgaben des Herstellers,
- den Betriebsstunden,
- den Einsatz- und Umgebungsbedingungen,
- der Auslastung des Kompressors,
- dem technischen Zustand der Anlage,
- der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung,
- den Ergebnissen vorheriger Wartungen und Prüfungen.
In der Praxis geben die Hersteller meist konkrete Wartungsintervalle vor, beispielsweise nach einer bestimmten Anzahl von Betriebsstunden oder nach einem festgelegten Zeitraum. Je nach Kompressortyp können einzelne Wartungsarbeiten etwa nach 2.000, 4.000 oder 8.000 Betriebsstunden erforderlich sein.
Diese Angaben sollten nicht pauschal auf andere Modelle übertragen werden. Entscheidend ist immer der Wartungsplan des jeweiligen Herstellers in Verbindung mit den tatsächlichen Betriebsbedingungen.
Die Betriebssicherheitsverordnung als zentrale Grundlage
Die wichtigste rechtliche Grundlage für den sicheren Betrieb gewerblich eingesetzter Kompressoren ist die Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV.
Ein Kompressor gilt im betrieblichen Einsatz grundsätzlich als Arbeitsmittel. Der Arbeitgeber muss deshalb sicherstellen, dass der Kompressor während der gesamten Nutzungsdauer sicher verwendet werden kann. Dazu gehören unter anderem:
- eine Gefährdungsbeurteilung,
- geeignete Schutzmaßnahmen,
- eine ordnungsgemäße Instandhaltung,
- notwendige Kontrollen und Prüfungen,
- die Unterweisung der Beschäftigten,
- eine verständliche Betriebsanweisung.
Nach § 10 BetrSichV müssen Arbeitsmittel während ihrer gesamten Verwendungsdauer den geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen. Instandhaltungsmaßnahmen sind rechtzeitig durchzuführen und dürfen nur unter Berücksichtigung der dabei entstehenden Gefährdungen vorgenommen werden.
Für den Betreiber bedeutet das: Es reicht nicht aus, einen Kompressor lediglich so lange laufen zu lassen, bis eine Störung auftritt. Der sichere Zustand muss durch eine planmäßige und nachvollziehbare Instandhaltung erhalten werden.
Gefährdungsbeurteilung: Grundlage für Wartung und Prüfung
Der Arbeitgeber muss vor der Verwendung eines Kompressors eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Darin werden die möglichen Gefährdungen beim Betrieb, bei Störungen und bei Wartungsarbeiten betrachtet.
Typische Gefährdungen an einer Druckluftanlage sind beispielsweise:
- plötzlich austretende Druckluft,
- gespeicherte Energie in Leitungen und Behältern,
- bewegliche Antriebs- und Lüfterteile,
- elektrische Spannung,
- heiße Bauteile und Öle,
- Lärmbelastung,
- rutschige Flächen durch austretendes Öl oder Kondensat,
- unbeabsichtigtes Wiedereinschalten,
- Brand- oder Explosionsgefährdungen,
- Gefahrstoffe in Betriebs- und Reinigungsmitteln.
Auf Basis dieser Bewertung legt der Betreiber fest, welche Kontrollen, Wartungsmaßnahmen und Prüfungen erforderlich sind. Auch die Prüffristen müssen grundsätzlich aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden. Die BetrSichV unterscheidet dabei zwischen allgemeinen Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen.
Die Gefährdungsbeurteilung sollte regelmäßig überprüft und angepasst werden, zum Beispiel wenn:
- der Kompressor umgebaut wird,
- sich der Aufstellort ändert,
- neue Komponenten ergänzt werden,
- ungewöhnliche Schäden auftreten,
- sich die Betriebsbedingungen wesentlich verändern,
- eine prüfpflichtige Änderung vorgenommen wird.
Wartung und Prüfung sind nicht dasselbe
In der Praxis werden die Begriffe Wartung und Prüfung häufig miteinander vermischt. Rechtlich und technisch handelt es sich jedoch um unterschiedliche Tätigkeiten.
Wartung
Die Wartung dient dazu, Verschleiß zu verzögern und den funktionsfähigen Zustand der Anlage zu erhalten. Dazu gehören beispielsweise:
- Ölwechsel,
- Wechsel von Ölfiltern und Luftfiltern,
- Austausch des Ölabscheiders,
- Kontrolle und Wechsel von Keilriemen,
- Reinigung von Kühlern,
- Kontrolle von Kupplungen,
- Prüfung auf Undichtigkeiten,
- Reinigung von Kondensatableitern,
- Funktionskontrolle der Regelung,
- Überprüfung der Betriebsparameter.
Die Wartungsintervalle richten sich vor allem nach den Herstellervorgaben und den tatsächlichen Betriebsbedingungen.
Prüfung
Eine Prüfung stellt fest, ob sich das Arbeitsmittel oder die Druckanlage in einem sicheren Zustand befindet und weiterhin sicher betrieben werden kann.
Prüfungen können erforderlich sein:
- vor der erstmaligen Inbetriebnahme,
- nach einer prüfpflichtigen Änderung,
- nach außergewöhnlichen Ereignissen,
- in regelmäßig wiederkehrenden Abständen.
Welche Prüfung notwendig ist und wer sie durchführen darf, hängt von der Einstufung der Anlage und der Gefährdungsbeurteilung ab.
Eine durchgeführte Wartung ersetzt deshalb nicht automatisch eine vorgeschriebene Prüfung. Umgekehrt ersetzt eine Prüfung auch nicht die regelmäßige Wartung.
Welche Bedeutung haben Druckbehälter?
Viele Druckluftanlagen verfügen über einen Druckluftbehälter. Dieser kann abhängig von Druck, Volumen und Einstufung eine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung sein.
Für bestimmte Druckanlagen gelten zusätzliche Anforderungen aus Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV. Dazu können Prüfungen vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrende Prüfungen gehören. Je nach Einstufung werden diese durch eine zur Prüfung befähigte Person oder durch eine zugelassene Überwachungsstelle, beispielsweise TÜV, DEKRA oder eine andere anerkannte Stelle, durchgeführt.
Bei Druckbehältern werden z.B. folgende Prüfarten unterschieden:
- innere Prüfung,
- Festigkeitsprüfung,
- Prüfung vor Inbetriebnahme.
Die konkreten Fristen dürfen nicht allein aus allgemeinen Tabellen oder Erfahrungswerten abgeleitet werden. Entscheidend sind unter anderem die Einstufung des Behälters, die Betriebsweise, das Druckinhaltsprodukt, die Gefährdungsbeurteilung und die gesetzlichen Höchstfristen.
Wer darf einen Kompressor warten?
Nicht jede Wartung muss zwingend durch den Hersteller durchgeführt werden. Der Arbeitgeber muss jedoch sicherstellen, dass die beauftragten Personen fachlich geeignet sind und die Arbeiten sicher ausführen können.
Erforderlich sind unter anderem:
- ausreichende Fachkenntnisse,
- Kenntnisse über den jeweiligen Kompressortyp,
- Kenntnis der Herstellerunterlagen,
- geeignete Werkzeuge und Messmittel,
- Kenntnis der betrieblichen Gefährdungen,
- Erfahrung mit Druckluft- und Elektroanlagen.
Bei Arbeiten an elektrischen Komponenten gelten zusätzlich die Anforderungen an elektrotechnische Arbeiten. Diese dürfen abhängig von Art und Umfang nur durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht ausgeführt werden.
Arbeiten an Kältemitteltrocknern können zusätzliche Qualifikationen erfordern, insbesondere wenn der Kältemittelkreislauf geöffnet wird. Maßgeblich sind dabei unter anderem das eingesetzte Kältemittel, die Füllmenge und die Art der Tätigkeit.
Prüfungen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung dürfen nur von Personen oder Stellen durchgeführt werden, die für die jeweilige Prüfung qualifiziert und zugelassen sind.
Fazit: Wartungspflichten ergeben sich aus dem Gesamtsystem
Für die Kompressor-Wartung gibt es nicht die eine Vorschrift und nicht für jede Anlage dasselbe feste Wartungsintervall.
Die konkreten Pflichten ergeben sich aus dem Zusammenspiel von:
- Betriebssicherheitsverordnung,
- Gefährdungsbeurteilung,
- Technischen Regeln für Betriebssicherheit,
- DGUV-Regelwerk,
- Gefahrstoff- und Umweltvorschriften,
- Herstellerangaben,
- tatsächlichen Betriebsbedingungen.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Wartung und gesetzlich erforderlicher Prüfung. Eine regelmäßige Wartung erhält die Funktion und Zuverlässigkeit des Kompressors. Prüfungen beurteilen dagegen den sicheren Zustand des Arbeitsmittels oder der Druckanlage.
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- Prüfung der Betriebsparameter,
- Kontrolle von Druckverlusten,
- Bewertung des Energieverbrauchs,
- Leckageortung,
- Messung von Volumenstrom, Druck und Taupunkt,
- Empfehlungen zur Optimierung der Druckluftanlage,
- nachvollziehbare Wartungsdokumentation.
So verbinden wir Betriebssicherheit, Anlagenverfügbarkeit und Energieeffizienz zu einem ganzheitlichen Servicekonzept.
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Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Übersicht und ersetzt keine anlagenbezogene Gefährdungsbeurteilung oder rechtliche Einzelfallprüfung. Die konkreten Anforderungen hängen von Aufbau, Einstufung und Verwendung der jeweiligen Druckluftanlage ab.